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Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.

Erwerb der Fachbetriebseigenschaft

Wie wird man Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz?

Ein Fachbetrieb muss über die notwendigen Geräte und Ausrüstungsteile sowie über sachkundiges Personal verfügen. Diese Anforderungen sind mit der Eintragung in die Handwerksrolle, zum Beispiel über die Meisterprüfung, in den einschlägigen Gewerken in Verbindung mit der Teilnahme an einem Seminar als erfüllt anzusehen. Weiterhin muss der Fachbetrieb berechtigt sein, ein Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben.

Über unsere Berufsorganisation, dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima, ist es gelungen, zur Erfüllung dieser Voraussetzungen alternativ zum Überwachungsvertrag mit den TÜO die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. zu gründen.

Mit Bescheid vom 16. Dezember 1987 hat das Institut für Bautechnik, Berlin, als zuständige Stelle der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. die bauaufsichtsrechtliche Anerkennung gemäß Wasserhaushaltsgesetz ausgesprochen. Die Anerkennung bezieht sich auf das EINBAUEN, AUFSTELLEN, INSTANDHALTEN, INSTANDSETZEN und REINIGEN von Heizölverbraucheranlagen.

Damit ist es gelungen, die erste Überwachungsgemeinschaft dieser Art im Handwerk im Rahmen des Gewässerschutzes zu installieren. Die Überwachungsgemeinschaft hat im Bundesgebiet Landesstellen eingerichtet, die analog den satzungsgemäßen Festlegungen der Gemeinschaft den Vollzug der Überwachung auf Landesebene durchführen. Anträge auf Mitgliedschaft, sind an die einzelnen Landesstellen zu richten.

Gemäß Satzung der Überwachungsgemeinschaft sind die einzelnen Anträge, auf Mitgliedschaft zu überprüfen. Wenn nach Prüfung der Antragstellung durch den Überwachungsausschuss der Landesstellen eine Zustimmung zur Mitgliedschaft erfolgt, erhält der Betrieb nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages und Aufnahmegebühr eine entsprechende Bestätigung und die Berechtigung, das Überwachungszeichen der Überwachungsgemeinschaft führen zu dürfen. Entscheidendes Kriterium für die Mitgliedschaft ist jedoch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der Überwachungsgemeinschaft angebotenen Schulung.

  • Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz
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