AwSV Sachverständigenorganisation
Die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. bestellt bei entsprechendem Bedarf auf Antrag Sachverständige zum Prüfen von Anlagen zum Lagern von Heizöl EL gemäß § 46 Abs. (2) und (3) der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Der Rechtsrahmen legt das Grundsätzliche und die Definition der Sachverständigen fest und im Bereich Zulassung zum AwSV – Sachverständigen sind die Voraussetzungen beschrieben, die von den zukünftigen Sachverständigen erfüllt werden müssen. Des Weiteren informieren wir Sie hier über die Schulungen und Anerkennung der Sachverständigen und die dazugehörige Überwachungsordnung.
- Rechtsrahmen Sachverständigenorganisation
- Zulassung zum AwSV – Sachverständigen
- Schulung
- Überwachungsordnung
- Erlöschen der Bestellung
Hier finden Sie das Datenblatt zur Anerkennung der Sachverständigen
Bei Rückfragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.