Organisation
Sinn und Zweck des Vereins
Der Verein ist ein privatrechtlicher Überwachungsverein mit der gemeinnützigen öffentlichrechtlichen Aufgabe, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung von Leib und Leben durch mangelhaft ausgeführte technische Anlagen zu schützen.
Er ist eine Überwachungsgemeinschaft im Sinne der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und einschlägiger gewerbe- rechtlicher Vorschriften. Er bedarf einer bauaufsichtlichen Anerkennung. Zur Erfüllung des Zwecks hat er die Aufgabe, die in ihm zusammengeschlossen handwerklichen Unternehmen zu überwachen, unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen zum Umweltschutz, der Energie- einsparung und dem Bauwesen. Der Verein verleiht und entzieht denjenigen Vereinsmitgliedern, die dazu die Voraussetzungen erfüllen, die Befugnis, das Überwachungszeichen zu führen. Die Satzung können Sie hier nachlesen.
Organigramm
Organisationsstruktur der ÜEWG