Grundstücksentwässerung § 13b Hamburg
Die Grundstücksentwässerung gemäß § 13b HmbAbwG beschreibt die Regelungen in Verbindung mit dem Bau und der Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen für die anerkannten Betriebe. Nur anerkannte Betriebe dürfen bestimmte handwerkliche Tätigkeiten an Anlagen zur Grundstücksentwässerung vornehmen. Der Rechtsrahmen legt das Grundsätzliche und die Definition der Fachbetriebe fest und im Bereich Verfahrensrichtlinien wird die Prüfung, die Zertifizierung und die Überwachung der Mitglieder beschrieben.
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