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Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.

Rechtsrahmen der Grundstücksentwässerung

Die Grundstücksentwässerung gemäß § 13b HmbAbwG beschreibt die Regelungen in Verbindung mit dem Bau und der Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen für die anerkannten Betriebe. Nur anerkannte Betriebe dürfen bestimmte handwerkliche Tätigkeiten an Anlagen zur Grundstücksentwässerung vornehmen. Der Rechtsrahmen legt das Grundsätzliche und die Definition der Fachbetriebe fest und im Bereich Verfahrensrichtlinien wird die Prüfung, die Zertifizierung und die Überwachung der Mitglieder beschrieben.

Rechtsrahmen Grundstücksentwässerung:

Am 20.Januar 1996 ist das Hamburger Abwassergesetz (HmbAbwG) in seiner letzten Änderung in Kraft getreten. Mit dieser Neufassung ist auch § 13 novelliert worden, der Regelungen in Verbindung mit dem Bau und der Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen festschreibt. Gemäß § 13 HmbAbwG dürfen bestimmte handwerkliche Tätigkeiten an Anlagen zur Grundstücksentwässerung ab dem 01.Januar 1999 nur noch von anerkannten Fachbetrieben im Sinne des § 13b HmbAbwG ausgeführt werden. Diese handwerklichen Tätigkeiten betreffen das Errichten, Ändern und Abbrechen dieser Anlagen.

Anerkannte Fachbetriebe im Sinne des Hamburger Abwassergesetzes sind Fachbetriebe, die das Zertifikat einer zugelassenen Zertifizierungsorganisation führen. Zum Erwerb dieses Zertifikates sind bestimmte Voraussetzungen allgemeiner, personeller und materieller Art notwendig. Um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt, wird in der Verordnung über anerkannte Fachbetriebe und Zertifizierungsorganisationen auf dem Gebiet der Grundstücksentwässerung (aus dem Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 11. August 1997) festgelegt. Die Forderungen, die sich aus dieser Rechtsverordnung ergeben, werden durch die Zertifizierungsorganisationen nach einem Überwachungsverfahren umgesetzt, das vor allem das Antragsverfahren, die Betriebs- oder auch Baustellenprüfungen regelt.

Nach erfolgreicher Antragsbearbeitung wird der Überwachungsvertrag abgeschlossen. Damit erhält der Fachbetrieb das Zertifikat als Nachweis dafür, dass die gesetzes- und verordnungsrechtlichen Anforderungen durch den Fachbetrieb erfüllt werden und die Anerkennung als Fachbetrieb gemäß § 13 b HmbAbwG erfolgt. Während der Vertragsdauer kann der betreffende anerkannte Fachbetrieb diese Zusatzqualifikation auch mit dem Zeichen „Fachbetrieb Grundstücksentwässerung“ seinen Geschäftspartnern und Kunden gegenüber dokumentieren.

  • Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz
  • Grundstücksentwässerung § 13b Hamburg
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