Die Bestellung zum Sachverständigen erlischt
- bei Ausscheiden des Sachverständigen aus der Sachverständigen-Organisation
- bei Bestellung durch eine andere Sachverständigen-Organisation
- bei Auflösung der Sachverständigen-Organisation
- bei Konkurseröffnung gegen die Sachverständigen-Organisation
- wenn der Sachverständigen-Organisation die Anerkennung durch die Anerkennungsbehörde entzogen wird
- wenn die Anerkennungsbehörde verlangt, dem Sachverständigen die Bestellung zu entziehen
- wenn die Sachverständigen-Organisation dem Sachverständigen die Bestellung entzieht, da dieser gegen interne Verpflichtungen wiederholt grob verstoßen hat
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