bei Ausscheiden des Sachverständigen aus der Sachverständigen-Organisation
bei Bestellung durch eine andere Sachverständigen-Organisation
bei Auflösung der Sachverständigen-Organisation
bei Konkurseröffnung gegen die Sachverständigen-Organisation
wenn der Sachverständigen-Organisation die Anerkennung durch die Anerkennungsbehörde entzogen wird
wenn die Anerkennungsbehörde verlangt, dem Sachverständigen die Bestellung zu entziehen
wenn die Sachverständigen-Organisation dem Sachverständigen die Bestellung entzieht, da dieser gegen interne Verpflichtungen wiederholt grob verstoßen hat