In Nordrhein-Westfalen ist mit Wirkung vom 01. September 1993 die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) in Kraft getreten, die eine Anerkennung von Sachverständigen-Organisationen (SVO) vorsieht.Die Anerkennung bezieht sich im wesentlichen auf:
die Prüftätigkeit der Sachverständigen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 19i Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
die Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 19l WHG in Verbindung mit § 25 VAwS
Die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. hat 1999 beim Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung als Sachverständigen-Organisation für den Bereich “Prüfen von Anlagen zur Lagerung von Heizöl EL gemäß § 19 i, Abs. 2 Satz 3 WHG” gestellt und ist seit dem 31. Oktober 1999 zugelassen.
Die Anerkennung gilt auch in den anderen Ländern der Bundesrepublik, soweit sie aufgrund der dort geltenden VAwS gefordert ist.