Schulung der Sachverständigen
Die Schulung wird durch Schulungsreferenten der eigenen Sachverständigen-Organisation durchgeführt.
Die Teilnahme an der Schulung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bestellungsprüfung.
Die Schulung kann entfallen wenn, der Bewerber den Nachweis erbringt, dass er an entsprechenden Schulungen einer anderen Sachverständigen-Organisation teilgenommen hat und diese nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
Schulungsziele:
Ziel der Schulung ist es dem Bewerber fachbezogene theoretische und praktische Kenntnisse zu vermitteln, ihn in die Lage zu versetzen Anlagenprüfungen selbständig vorzunehmen sowie ihn auf ein erfolgreiches Bestehen der Bestellungsprüfung vorzubereiten.
Theoretische Schulung:
Inhalt der theoretischen Schulung ist die Vermittlung von Wissen über:
- relevante Vorschriften, Normen, technischen Regeln
- Gesetze des Wasser-, Bau-, Arbeitsschutz- und Abfallrechts
- Verwaltungsvorschriften
- Zusammenhänge von Verwaltungsverfahren und Prüfberichten
Praktische Schulung:
Inhalte der praktischen Schulung sind:
- Anlagenprüfung mit erfahrenen Sachverständigen
- selbständige Anlagenprüfung unter Anleitung erfahrener Sachverständige
- Verstehen und Anwenden der Vorschriften und technischen Regeln des anlagenbezogenen Gewässerschutzes sowie Beurteilen des wasserrechtlich erforderlichen Zustands der Anlage
- Anwendung der Prüfgrundsätze, Bewertung der Mängel
- Erstellen von Prüfberichten
Die von dem Bewerber durchgeführten Anlagenprüfungen einschließlich der Prüfberichte werden durch die erfahrenen Sach- verständigen und dem Leiter der Sachverständigen-Organisation bewertet.
Die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme ist für die Prüfungszulassung ausreichend.