• Telefon (0 22 41) 92 99 500
Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.
  • 0Einkaufswagen
  • Aktuelles
  • Fachbetriebssuche
    • Fachbetriebe für Heizölverbraucheranlagen
    • Fachbetriebe nach §13b HmbAbwG einschließlich Dichtheitsprüfung
    • Fachbetriebe nach §13b HmbAbwG Dichtigkeitsprüfung mit Kamera
    • Fachbetriebe für die Inspektion und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungen
    • Fachbetriebe für die Wartung von Kleinkläranlagen
    • Fachkundige für die Generalinspektion von Abscheideranlagen für Fette
    • Fachkundige für Hygiene und Sicherheit in der Trinkwasserinstallation
    • Energieberater des SHK – Handwerks
  • AwSV – Sachverständige
    • Sachverständigensuche
    • Unsere Sachverständigen
    • AwSV-Sachverständiger
  • Überwachungsbereiche
    • Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz
    • AwSV-Sachverständiger
    • Fachbetrieb nach § 13b HmbAbwG
    • Fachbetrieb für Grundstücksentwässerungen
    • Fachbtrieb für Hygiene & Sicherheit in der Trinkwasserinstallation
    • Energieberater des SHK Handwerks
    • Präqualifikation
  • Fachpublikationen
    • Handbücher
    • Handbücher Online
    • Merkblätter
    • Werbemittel
  • Organisation
    • Landesstellen
    • Team & Organisation
    • Unsere Sachverständige
    • Karriere
  • Schulungstermine
  • Downloads
  • Mitgliederbereich
    • Für Sachverständige
    • Für Fachbetriebe
    • Newsletter anmelden
  • Menü Menü
Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.

Zulassung zum AwSV – Sachverständigen

Grundlage der Zulassung

Die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. bestellt bei entsprechendem Bedarf auf Antrag Sachverständige zum Prüfen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß AwSV.

Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung

Als Sachverständiger für das oben genannte Sachgebiet kann nur bestellt werden wer

  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
  • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht
  • das 25. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten hat
  • über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen technischen Einrichtungen und Prüfmittel verfügt
  • im Rahmen der Bewerbung zur Sachverständigen-Bestellung eine Zuverlässigkeit- und Unabhängigkeitserklärung abgibt
  • nicht bereits als VAwS – Sachverständiger in einer anderen Organisation tätig ist Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung

Als Sachverständiger für das oben genannte Sachgebiet kann aus fachlicher Sicht nur bestellt werden wer

  • ein Hoch- oder Fachschuldiplom der Ingenieur- oder Naturwissenschaften und
  • mindestens eine fünfjährige berufliche Erfahrung auf dem Gebiet der Planung, Errichtung, Betrieb oder Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besitzt

Antrag auf Bestellung zum Sachverständigen

Der Antrag auf Bestellung erfolgt in schriftlicher Form.

Der Bewerber reicht den Antrag einschließlich seiner vollständigen Unterlagen bei der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.
Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin ein.

Die Bewerbungsunterlagen umfassen

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lichtbild
  • beruflicher und fachlicher Werdegang
  • Kopie der Ingenieurdiplom-Urkunde
  • Kopie der Bestellungsurkunde zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Sachgebiet Heizungstechnik (optional)
  • Nachweiß der fünfjährigen beruflichen Erfahrung auf dem Gebiet der Planung, Errichtung, Betrieb oder Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Unabhängigkeitserklärung (Punkt 5.5 Muster-Sachverständigenvertrag, Anhang 1)
  • Zuverlässigkeitserklärung (Punkt 5.5 Muster-Sachverständigenvertrag, Anhang 2)

Zulassungsentscheidung

Der Leiter der Sachverständigen-Organisation sowie ein Mitglied der eigenen Organisation führen mit dem Bewerber zur Feststellung von Eignung und Kenntnissen ein Vorgespräch durch.

Über die Zulassung zur Bestellung entscheidet der Leiter der Sachverständigen-Organisation.

Dem Antragsteller ist unter Angabe von Gründen die Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

Der für die Bestellung zugelassene Bewerber erhält rechtzeitig einen Ablaufplan über die Schulung. Der Ablaufplan enthält Ort, Zeit, Dauer und Schulungsinhalte.

  • Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz
  • Grundstücksentwässerung § 13b Hamburg
  • Grundstücksentwässerungen
  • Hygiene & Sicherheit in der Trinkwasserinstallation
  • AwSV Sachverständigenorganisation

Aktuelles

  • Mitgliederversammlung 2025 in Fulda11. April 2025 - 9:24
  • Erlebnisreiche Tage und gute Gespräche auf der ISH7. April 2025 - 10:31

Telefon: 0 22 41 / 92 99 500
E-Mail: info@uewg-shk.de

Aktuelles

ÜWG News

Schulungstermine

Mitgliederversammlung

Interessante Links

sicherer-oeltank.de/

ral-grundstuecksentwaesserung.de

UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.

Hauptgeschäftsstelle

Überwachungsgemeinschaft
Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.

Rathausallee 6
D-53757 St. Augustin

Telefon (0 22 41) 92 99 500
Telefax (0 22 41) 92 99 510

E-Mail: info@uewg-shk.de
Internet: www.uewg-shk.de

Geschäftszeiten

Montag – Donnerstag:
8:00 – 12:30 Uhr sowie 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag:
8:00 – 13:00 Uhr

Interner Mitgliederbereich

Für Fachbetriebe Für Sachverständige
© 2025 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. | Impressum | Datenschutzerklärung
  • Links
  • Downloads
  • Kontakt
Nach oben scrollen