Zulassung zum AwSV – Sachverständigen
Grundlage der Zulassung
Die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. bestellt bei entsprechendem Bedarf auf Antrag Sachverständige zum Prüfen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß AwSV.
Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung
Als Sachverständiger für das oben genannte Sachgebiet kann nur bestellt werden wer
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht
- das 25. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten hat
- über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen technischen Einrichtungen und Prüfmittel verfügt
- im Rahmen der Bewerbung zur Sachverständigen-Bestellung eine Zuverlässigkeit- und Unabhängigkeitserklärung abgibt
- nicht bereits als VAwS – Sachverständiger in einer anderen Organisation tätig ist Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung
Als Sachverständiger für das oben genannte Sachgebiet kann aus fachlicher Sicht nur bestellt werden wer
- ein Hoch- oder Fachschuldiplom der Ingenieur- oder Naturwissenschaften und
- mindestens eine fünfjährige berufliche Erfahrung auf dem Gebiet der Planung, Errichtung, Betrieb oder Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besitzt
Antrag auf Bestellung zum Sachverständigen
Der Antrag auf Bestellung erfolgt in schriftlicher Form.
Der Bewerber reicht den Antrag einschließlich seiner vollständigen Unterlagen bei der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.
Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin ein.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lichtbild
- beruflicher und fachlicher Werdegang
- Kopie der Ingenieurdiplom-Urkunde
- Kopie der Bestellungsurkunde zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Sachgebiet Heizungstechnik (optional)
- Nachweiß der fünfjährigen beruflichen Erfahrung auf dem Gebiet der Planung, Errichtung, Betrieb oder Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Unabhängigkeitserklärung (Punkt 5.5 Muster-Sachverständigenvertrag, Anhang 1)
- Zuverlässigkeitserklärung (Punkt 5.5 Muster-Sachverständigenvertrag, Anhang 2)
Zulassungsentscheidung
Der Leiter der Sachverständigen-Organisation sowie ein Mitglied der eigenen Organisation führen mit dem Bewerber zur Feststellung von Eignung und Kenntnissen ein Vorgespräch durch.
Über die Zulassung zur Bestellung entscheidet der Leiter der Sachverständigen-Organisation.
Dem Antragsteller ist unter Angabe von Gründen die Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der für die Bestellung zugelassene Bewerber erhält rechtzeitig einen Ablaufplan über die Schulung. Der Ablaufplan enthält Ort, Zeit, Dauer und Schulungsinhalte.