• Telefon (0 22 41) 92 99 500
Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.
  • 0Einkaufswagen
  • Aktuelles
  • Fachbetriebssuche
    • Fachbetriebe für Heizölverbraucheranlagen
    • Fachbetriebe nach §13b HmbAbwG einschließlich Dichtheitsprüfung
    • Fachbetriebe nach §13b HmbAbwG Dichtigkeitsprüfung mit Kamera
    • Fachbetriebe für die Inspektion und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungen
    • Fachbetriebe für die Wartung von Kleinkläranlagen
    • Fachkundige für die Generalinspektion von Abscheideranlagen für Fette
    • Fachkundige für Hygiene und Sicherheit in der Trinkwasserinstallation
    • Energieberater des SHK – Handwerks
  • AwSV – Sachverständige
    • Sachverständigensuche
    • Unsere Sachverständigen
    • AwSV-Sachverständiger
  • Überwachungsbereiche
    • Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz
    • AwSV-Sachverständiger
    • Fachbetrieb nach § 13b HmbAbwG
    • Fachbetrieb für Grundstücksentwässerungen
    • Fachbtrieb für Hygiene & Sicherheit in der Trinkwasserinstallation
    • Energieberater des SHK Handwerks
    • Präqualifikation
  • Fachpublikationen
    • Handbücher
    • Handbücher Online
    • Merkblätter
    • Werbemittel
  • Organisation
    • Landesstellen
    • Team & Organisation
    • Unsere Sachverständige
    • Karriere
  • Schulungstermine
  • Downloads
  • Mitgliederbereich
    • Für Sachverständige
    • Für Fachbetriebe
    • Newsletter anmelden
  • Menü Menü
Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.

CO2-Abgabe, Mehrwertsteuer – wie Ölheizer jetzt profitieren können

Auf fossile Energieträger wie Gas, Flüssiggas und Heizöl, aber auch auf fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel wird ab 1. Januar 2021 eine zusätzliche Abgabe –die sogenannte CO2-Bepreisung – erhoben. Ziel ist, damit die sparsamere Verwendung solcher Kraft- und Brennstoffe anzuregen und die Treibhausgasemissionen zu senken.

Im Jahr 2021 beträgt der CO2-Preis 25 Euro pro Tonne CO2. Für Heizöl bedeutet das einen Aufschlag von etwa 8 Cent pro Liter. das entspricht pro Kilowattstunde etwa 0,75 Cent. Bei Flüssiggas sind es ca. 0,65 Cent und bei Erdgas 0,55 Cent. Die geringen Unterschiede ergeben sich aus den CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung entstehen.

Ratschläge für Ölheizungsbetreiber:

  1. Wer seinen Öl-Vorrat noch für den Winter auffüllen will, sollte dies bald tun. Denn für alle Lieferungen werden ab 1. Januar 2021 der dann gültige Mehrwertsteuersatz und die CO2-Abgabe fällig – selbst wenn das Heizöl noch im alten Jahr bestellt wurde.
    Ergo: Da sich die Auftragsbücher im Heizölhandel zum Jahresende füllen und die Lieferfristen verlängern dürften, sollte die Order also nicht zu spät ausgelöst werden. Wer erst kurz vor Weihnachten seine Geschenke bestellt, kann auch nicht sicher sein, dass sie am Heiligen Abend unterm Baum liegen.
  2. Derzeit sind die Heizölpreise dank der günstigen Vorgaben aus dem Rohölmarkt so niedrig wie seit Jahren nicht mehr. Es lohnt sich also, das zu nutzen und vollzutanken. Mit einem entsprechenden Lagervolumen reicht das Heizöl über die gesamte kommende Heizperiode und bei manchen auch noch länger.
    Im Unterschied zu Erdgaskunden merkten Ölheizungsbetreiber also erst einmal nichts von der wieder höheren Mehrwertsteuer oder dem CO2-Preis ab dem kommenden Jahr.
  3. Gleichzeitig bleibt dadurch genug Zeit, einen in die Jahre gekommenen Ölkessel gegen einen effizienten und emissionsarmen Öl-Brennwertkessel zu tauschen – am besten noch unter Einbindung erneuerbarer Energien wie Solar oder Photovoltaik. Das spart bis zu 30 Prozent Energie.
    Die Mehrkosten, die künftig durch die CO2-Abgabe ausgelöst werden, lassen sich so mehr als kompensieren.
  4. Mit dem zunehmenden Einsatz erneuerbarer flüssiger Brennstoffe, wie sie immer mehr Heizölhändler in den kommenden Jahren anbieten werden, ist die Ölheizung nicht nur auf eine klimaneutrale Zukunft eingestellt, auch eine CO2-Abgabe kann so reduziert oder ggf. ganz vermieden werden.
    „An erneuerbaren flüssigen Energieträgern wird mit Hochdruck gearbeitet, in vielen Demonstrationsprojekten werden sie bereits heute völlig problemlos in aktueller Heiztechnik eingesetzt“, erklärt dazu das Institut für Wärme und Mobilität (IWO).
    Der große Vorteil solcher „Future-Fuels“: Alle gewohnten Vorzüge der modernen Ölheizung, wie Unabhängigkeit, Sicherheit, individuelle und bedarfsgerechte Wärmebereitstellung sowie günstige, wettbewerbsgerechte Energiekosten lassen sich mit den steigenden Klimaschutzanforderungen hervorragend verbinden.

Fazit: Statt sich jetzt von seiner Ölheizung zu verabschieden, ist es besser, in neue Öl-Brennwerttechnik zu investieren. Denn das ist verglichen mit anderen möglichen Maßnahmen wie Wärmedämmung oder Energieträgerwechsel noch immer die wirtschaftlichste Alternative für weniger Energieverbrauch und mehr Klimaschutz. Auch über das Jahr 2026 bieten flüssige Energieträger, Sicherheit und Unabhängigkeit. Die immer stärkere Nutzung CO2-neutraler, synthetischer Brennstoffe schafft zusätzliche Zukunftsoptionen.

Ansprechpartner für die kompetente Fachberatung finden Sie hier.

Foto: IWO

Aktuelles

  • ÜWG news
  • Schulungstermine
  • Jahreshauptversammlung

Weitere News

  • Besuchen Sie uns auf der ISH!1. März 2023 - 10:35
  • Steigende Nachfrage nach Ölheizungen22. Februar 2023 - 11:26

Telefon: 0 22 41 / 92 99 500
E-Mail: info@uewg-shk.de

Aktuelles

ÜWG News

Schulungstermine

Jahreshauptversammlung

Interessante Links

sicherer-oeltank.de/

ral-grundstuecksentwaesserung.de

UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.

Hauptgeschäftsstelle

Überwachungsgemeinschaft
Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.

Rathausallee 6
D-53757 St. Augustin

Telefon (0 22 41) 92 99 500
Telefax (0 22 41) 92 99 510

E-Mail: info@uewg-shk.de
Internet: www.uewg-shk.de

Geschäftszeiten

Montag – Donnerstag:
8:00 – 12:30 Uhr sowie 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag:
8:00 – 13:00 Uhr

Interner Mitgliederbereich

Für Fachbetriebe Für Sachverständige
© 2023 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. | Impressum | Datenschutzerklärung
  • Links
  • Downloads
  • Kontakt
Wettbewerbszentrale: Pauschale Aussage „Verbot von Ölheizungen ab 2026“...„Grünes Heizöl“ im Einsatz – Top-Sanierern winken 5.000 Euro Zuschu...
Nach oben scrollen