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Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.

Kein generelles Aus für die Ölheizung!

Angesichts oftmals mangelhafter Medienberichte und verkürzter Schlagzeilen über ein drohendes „Verbot von Ölheizungsanlagen“ haben sich viele Betreiber von Ölheizungen in den vergangenen Tagen gefragt, ob sie jetzt sofort auf ihr bewährtes Heizsystem verzichten müssen oder ob ihnen gar Strafen drohen.

Die Verunsicherung unter den mehr als fünf Millionen Endverbrauchern, die mit Öl heizen, ist groß. Doch das vermeintliche „Verbot von Ölheizungsanlagen“ gibt es so nicht.

Erneuerbare nutzen

Nach dem am 23. Oktober im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Gebäudeenergiegesetz können auch nach dem 1. Januar 2026 Ölheizungen in Deutschland eingebaut werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien gekoppelt werden. Diese modernen Hybridheizungen sind schon heute bei jeder zweiten sanierten Ölheizung Standard und sie sind besonders nachhaltig. Mit einer modernen Ölbrennwertheizung und beispielsweise einer solarthermischen Anlage lässt sich nach Berechnungen des Instituts für Wärme und Öltechnik bis zu einem Drittel Heizöl und damit auch CO2 gegenüber einer herkömmlichen Ölheizung einsparen.

Bestehende Ölheizungsanalagen sind außerdem über den Bestandschutz gesichert. Für ihre Besitzer besteht also keinerlei Grund zur Sorge.

Im Gegenteil: Innovative Lösungen wie biogene flüssige Energieträger und E-Fuels werden es künftig in zunehmendem Maße ermöglichen, dass die Ölheizung langfristig eine zukunftsfähige und klimaschonende Form der Wärmeversorgung bleibt. E-Fuels, die klimaneutral erzeugten, synthetischen Brennstoffe, werden von Experten als wichtigster Energielieferant der Zukunft gesehen und können dabei vom Tanklaster über die Öltankanlage bis hin zur Ölheizung in allen bereits vorhandenen Systemen genutzt werden.

Weitere Ausnahmen

Aber nicht nur das: Ölheizungen dürfen auch unabhängig vom zusätzlichen Einsatz erneuerbarer Energie noch nach dem 1. Januar 2026 eingebaut werden, wenn „bei einem bestehenden Gebäude kein Anschluss an ein Gasversorgungsnetz oder an ein Fernwärmeverteilungsnetz hergestellt werden kann … und eine anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.“

Gerade im ländlichen Bereich bestehen nach dem beschlossenen Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes auch nach dem genannten Stichtag also vielfältige Möglichkeiten, bei der Modernisierung auf eine effiziente Öl-Brennwertheizung zurückzugreifen.

Für Verbraucher, die eine solche Modernisierung ihrer alten Ölheizung planen, ist die optimale Lösung sicherlich der gemeinsame Austausch von Ölheizung und Tankanlage. Denn damit spart man sich Aufwand und Kosten und ist zugleich mit einer neuen Komplettanlage sicher für die Zukunft aufgestellt.

Die Fachbetriebe der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

Foto: IWO

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