Mitgliederversammlung 2019 in Weimar
Dabei gibt es zwei Fachvorträge:
Frau Astrid Reiner, Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Thüringen spricht über die Umsetzung von wasserrechtlichen Vorschriften aus Sicht einer Behörde und die geplante Novelle der AwSV.
Herr RA Thomas Herrig, Herrig & Partner Rechtsanwälte und Notar spricht über die Bedeutung von allgemein anerkannten Regeln der Technik und wann die Pflicht zur Anwendung und Einhaltung der Regeln besteht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Mitgliederversammlung 2019 der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. dürfen wir Sie recht herzlich einladen.
Termin:
04. Juni 2019
Ort:
Hotel Park Inn Weimar
Kastanienallee 1
99428 Weimar
Tel: 03643 / 8030
Parkmöglichkeit:
Kostenpflichtiger Parkplatz am Hotel
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: ca. 14:00 Uhr
Anschließend gemeinsames Mittagessen. Im Anschluss an das gemeinsame Mittagessen besteht wieder die Möglichkeit zum fachkollegialen Erfahrungsaustausch.
Wir dürfen Sie aus organisatorischen Gründen bitten, Ihre Teilnahme mit beigefügterAnmeldebescheinigung möglichst umgehend, jedoch spätestens bis zum 20. Mai 2019 zu bestätigen.
Die Fachvorträge kommen diesmal von Frau Astrid Reiner, Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Thüringen. Sie spricht über die Umsetzung von wasserrechtlichen Vorschriften aus Sicht einer Behörde und die geplante Novelle der AwSV und von Herrn RA Thomas Herrig, Herrig & Partner Rechtsanwälte und Notar. Er spricht über die Bedeutung von allgemein anerkannten Regeln der Technik und wann die Pflicht zur Anwendung und Einhaltung der Regeln besteht.
Weitere Informationen finden Sie hier in der Einladung und in der Anmeldung.
Hier im Infodienst 113 weitere Einzelheiten zur Versammlung.