Die ÜWG geht gestärkt in die Zukunft
Auf der Mitgliederversammlung in Fulda zog die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke eine positive Bilanz. Der Vorstand wurde für weitere drei Jahre im Amt bestätigt.
Das Jahr 2017 war für die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (ÜWG) ein ebenso ereignisreiches wie erfolgreiches Jahr. Der lange erwartete Übergang zur neuen bundeseinheitlichen Anlagenverordnung AwSV ist geglückt und inzwischen hat sich die Mitgliederzahl sogar erstmals auf mehr als 5.000 erhöht. Feiern wollte der Vorsitzende der Organisation, Siegbert Simon, dies auf der Mitgliederversammlung am 20. Juni in Fulda allerdings nicht, „da die Zahlen derzeit noch sehr schwanken“, wie er sagte. „Aber ich bin optimistisch, dass wir bald offiziell unser 5.000. Mitglied begrüßen können.“
Und Simon hat allen Grund zum Optimismus, wenn er die Entwicklung der Überwachungsgemeinschaft betrachtet. Statt einen Einbruch, brachte die AwSV einen Zuwachs. Dabei hätte es auch anders kommen können. Denn eine wesentliche Änderung der Anlagenverordnung betraf die Grenze für die Fachbetriebspflicht, die vor dem Inkrafttreten der AwSV, am 1. August 2017 in sieben Bundesländern (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Baden-Württemberg) noch bei 10.000 Liter Anlagenvolumen lag und nun bundesweit einheitlich auf 1.000 Liter festgelegt wurde. Die AwSV schreibt einheitlich vor, dass Heizölverbraucheranlagen ab der Gefährdungsstufe B, also größer 1.000 Liter, einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur von Fachbetrieben nach Wasserrecht errichtet, von innen gereinigt, instandgesetzt und stillgelegt werden dürfen.
Die Änderung betrifft immerhin rund die Hälfte aller deutschen Heizölanlagen. Und obwohl viele kleinere Heizungsbauer mit wenigen Ölkunden sich nun aus diesem Geschäftsfeld verabschiedeten, weil sich die aufwändigere Fachbetriebsüberprüfung nach AwSV für sie nicht mehr lohnt, konnte die ÜWG dies mit Stand Juni 2018 durch Neueintritte überkompensieren.
ÜWG gestärkt
Aus Sicht des Handwerks heißt das: Die Ölheizung bleibt für viele Betriebe ein wichtiges Geschäftsfeld, das zu erhalten auch die Erfüllung der neuen AwSV-Vorschriften rechtfertigt. Es hat sich zwar im Handwerk seit dem 1. August 2017 eine gewisse Konzentration vollzogen, doch gerade die in den SHK-Innungen organisierten Firmen, die nun auch für kleinere Heizölanlagen eine Fachbetriebspflicht benötigen, finden den Weg in die ÜWG.
Mit der neuen AwSV ist Schulungstätigkeit der ÜWG im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen. Allein vom 1. August bis 31. Dezember 2017 hat die Organisation bereits 52 AwSV-Fachbetriebsschulungen durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2018 kamen schon weitere 69 hinzu. Das sind insgesamt 121 Veranstaltungen mit 3.178 Teilnehmern. Bis Jahresende wird sich die Zahl um noch einmal rund 50 Termine erhöhen, betonte ÜWG-Geschäftsführer Matthias Anton. Außerdem müssen auch die Anerkannten Fachprüfer laut AwSV selbst geprüft und entsprechend ausgebildet sein. Auch dazu erfolgten im vergangenen Jahr drei Seminare.
Ohne die ehrenamtlich tätigen Fachreferenten, denen Siegbert Simon auf der Tagung in Fulda für ihre Arbeit ausdrücklich dankte, ist das nicht umsetzbar. Ebenso lobte er den riesigen Aufwand, den die Betriebsprüfer der Organisation auf sich nehmen, um alle Mitglieder den Anforderungen der AwSV entsprechend zu prüfen. Bis August 2019 werden alle rund 5.000 ÜWG-Betriebe auf die neue AwSV umgestellt sein.
Bei der anstehenden Vorstandswahl übertrug die Mitgliederversammlung ihrem bisherigen Vorstand einstimmig für die kommenden drei Jahre wieder die Verantwortung. Gewählt wurden: Siegbert Simon (Vorsitzender), Andreas Kröckel (Stellvertretender Vorsitzender) sowie als Vorstandsmitglieder Hans-Albert Fritsch und Oswald Klette.